Freitag, 11. Mai 2007

EHEFRAU BEAUFTRAGTE EINEN DETEKTIV, GELIEBTE MUSSTE ZAHLEN

Wien - Der Oberste Gerichtshof in Österreich entschied, dass eine Wienerin, die mit einem untreuen Familienvater ein angebl. sexuelles Verhältnis hatte, an die betrogene Ehefrau einen Schadenersatz in Höhe von 4.200 EURO zahlen muss, weil sie eine Abmachung mit der Ehefrau des Mannes brach, die besagte, dass sie sich nicht mehr mit dem Ehemann treffen dürfe.

Die Ehefrau traute dem Ehemann und der Geliebten nicht und beauftragte einen Detektiv, der auch mit einer Videoüberwachung vorging. Der Ehemann reichte die Scheidung ein, die Ehefrau klagte gegen die Geliebte auf Erstattung des Honorars für den Detektiv und bekam Recht.

Nach Entscheidung des Gerichtshof, konnten Intimitäten nicht zweifelsfrei nachgewiesen werden, aber wer eine Ehe störe, müsse mit der Einleitung eines Scheidungsverfahrens und einem damit verbundenen Bestreben des anderen Ehegatten, sich beweise zu verschaffen, rechnen.