Montag, 14. Mai 2007

250 SCHWEIZER FRANKEN STRAFE, WEGEN SV-SPRAY, AN SCHWEIZER GRENZE

Ein Reisender zahlte bei einer Verkehrskontrolle an einem Grenzüberganz in die Schweiz eine Strafe von 250 Schweizer Franken, weil er ein Reizgas-Spray im Auto hatte, weil er es vor der Einfahrt in die Schweiz hätte bewilligen lassen müssen.

In der Schweiz müssen Selbstverteidigungssprays mit den Inhaltsstoffen CA, CN, CS und CR von der Polizei bewilligt werden. Die zuständige Behörde ist, das Bundesamt für Polizei, Zentralstelle Waffen (ZSW), CH-3003 Bern, E-Mail: infozsw@fedpol.admin.ch

Nicht meldepflichtig ist Pfefferspray mit dem Wirkstoff OC.