Mittwoch, 20. Juni 2007

Verdacht auf illegalen Insiderhandel von Managern von Air-Berlin

Die Staatsanwaltschaft Stuttgart ließ bundesweit mit ca. 50 Beamten und Mitarbeitern der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungaufsicht, kurz BaFin, welche Strafanzeige erstattete, 10 Geschäftsräume und Privatwohnungen in Verbindung der Verdächtigung des Insiderhandels des Chefs und von Managern von Air-Berlin durchsuchen und beschlagnahmte dabei Dokumente zur Auswertung. Nach Angaben der Staatsanwaltschaft gäbe es 6 Beschuldigte, im Umfeld einer seit Mai 2006 an der Börse notierten Berliner Fluggesellschaft.

Nach dem Wertpapierhandelsgesetz, sind Wertpapiergeschäfte auf der Grundlage von vertraulichen Infos verboten und werden bestraft, mit Geldstrafe oder bis zu fünf Jahren Freiheitsstrafe.

Der Vorwurf ist, dass sie Insinderinformationen zu der Übernahme der Münchener Fluggesellschaft dba hatten und für den Kauf von Air-Berlin Aktien nutzen. Die Beschuldigten sollen kurz nach Abschluss einer Geheimhaltungsvereinbarung bezüglich des Beginns von Übernahmeverhandlungen massiv Aktien der Fluggesellschaft im Gesamtvolumen von rund 1,5 Millionen Euro erworben haben, davon 1,47 Mio Euro vom Vorstand und dem Aufsichtsratsvorsitzenden. Am 17.08.06 wurden von Air-Berlin die Übernahmepläne an dba veröffentlicht, nach der Nachricht erhöhte sich der Kurs der Unternehmensaktie von Air-Berlin um ca. zwölf Prozent, Anfang April lag der Kurs bei 21,50 Euro.

Nach Angabe von Air-Berlin Sprecher Peter Hauptvogel wurden Protokolle von Aufsichtsrats- und Vorstandssitzungen eingesehen und bestätigte damit die Durchsuchungen. Er sagte, die Sache sei "absurd" und nach der Sicht von Air-Berlin seinen die Aktienverkäufte alle korrekt abgewickelt worden.