Sonntag, 5. August 2007

BKA informiert über Onlinedurchsuchung und Bundestrojaner

Die Debatten über die sog. Onlinedurchsuchung, füllten die Medienberichte in den letzten Wochen. Nun legt das BKA offen, wie die Onlinedurchsuchung mit dem sog. Bundestrojaner funktioniert.

Damit betreibt das BKA Imagepflege, denn es geht die Angst in Deutschland um, dass jeder Bundesbürger zukünftig vom Staat durch Hackerangriffe ausgespäht wird, nach BKA Angaben sei es nicht so, vielmehr gehe es um die Fahndung nach "Gefährdern", mögliche Terroristen, gegen die von Seiten des BKA bereits ermittelt werde. Dabei sei der Hackerangriff auf den PC des sog. "Gefährders", nicht das erste Mittel, sondern eine vorhergehende ausermittlung der Person, durch Undercoverermittler, danach würde das BKA entscheiden, ob die Ermittlung auf den PC der Person ausgedehnt werde. Dabei würde jedoch nicht immer ein Trojaner eingesetzt werden, bei dem die Gefahr der Entdeckung durch Virenscanner besteht, sondern der Ermittler vor Ort, spielt die Hauptrolle. Die Ermittler verschaffen sich Zugang zu den Wohnungen der Zielpersonen und entfernen Daten vom PC, die Softwareentwickler des BKA entwickeln dann ein speziell auf den PC der Zielperson ausgelegtes, modular aufgebautes Spähprogramm, das Mittels einer Remote Forensic Software (RFS) in den PC gebracht wird. Nach Fertigstellung dringt das BKA wieder in die Wohnung ein und installiert das Spähtool auf dem PC, das BKA kann, durch verschiedene Massnahmen die Firewall des PC Nutzers umgehen, sowie Verschlüsselungstechniken und Passwörter, in Software und Hardware.